Klarer Markencharakter verdient zuverlässigen Schutz

Marken sind Orientierungsgeber - gerade in turbulenten Zeiten permanenter Veränderung.

Mit ihren Versprechen stehen sie für Glaubwürdigkeit und bieten auf dieser Basis Sicherheit für klare Entscheidungen. Sie schaffen Impulse, wecken Gefühle, beziehen Positionen und stärken durch Faszination und Identifikation die Beziehung zu und mit den Zielgruppen. Sie kennzeichnen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens in Form charakteristischer Wörter, Bilder, Töne, Filme oder Designs und schaffen so im Wirrwarr unzähliger Werbebotschaften klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Angeboten der Mitbewerber. Erst eine Marke macht aus anonymen Produkten einen unverwechselbaren Markenartikel. Erst eine Marke schafft einen nachhaltigen Wert, der über die Kenngrößen Markenbekanntheit, Markenimage und Marktanteil gemessen wird. Manchmal werden ein Logo oder ein paar Buchstaben gar zum Mythos – wie etwa bei Apple oder Nike.

Frühzeitiger Markenschutz erspart böse Überraschungen.

Um die Differenzierungskraft einer Marke im Wettbewerb zu bewahren und zu vermeiden, dass andere Unternehmen oder Organisationen mit ähnlichem oder gar annähernd demselben Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit kommunizieren wie man selbst oder einem gar die Nutzung der Marke streitig machen, besteht die Möglichkeit oder gar Dringlichkeit, eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entsprechend schützen zu lassen. Es empfiehlt sich, dies möglichst frühzeitig zu tun, denn kaum etwas ist ärgerlicher und teurer, als eine am Markt eingeführte Markenerscheinung später aufgrund der Tatsache korrigieren zu müssen, weil die Marke über keinen Schutz verfügt und einem Mitstreiter markenrechtlich das Vorrecht zusteht. Um Kollisionen mit bereits am Markt vorhandenen und entsprechend angemeldeten Marken zu vermeiden, sollte deshalb frühzeitig eine Markenrecherche durchgeführt werden, bei welcher der bestehende Markt bzw. das Markenregister des DPMA gewissenhaft gescannt wird. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung kann aus rechtlicher Sicht entscheidende Vorteile haben, weil im Markenrecht der Prioritätsgrundsatz gilt. Danach hat die Marke mit dem älteren Anmeldedatum in der Regel die besseren Chancen, sich im Konfliktfall durchzusetzen.

Schutzfähig sind laut § 3 Abs. 1 MarkenG Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein. Mit der Eintragung der Marke erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Werden die erworbenen Markenrecht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, stehen dem Inhaber entsprechende Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz zu.
Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf sogenannte absolute Schutzhindernisse. Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen und vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Bei international wirksamen Marken ist es darüber hinaus sinnvoll, den Markenschutz auf weitere Länder auszuweiten: auf ausgewählte Länder, die gesamte Europäische Union oder weltweit.
Gern unterstütze ich Sie in Zusammenarbeit mit einer kooperierenden Anwaltskanzlei im Rahmen von Recherchen nach identischen Marken sowie bei komplexen Ähnlichkeitsrecherchen. Dabei beleuchten wir beispielsweise bei der Kreation Ihres Markennamens oder Logos den Markenschutz im Licht ihres Markencharakters. So dass Ihre angemeldete Marke Sie nicht nur am Markt differenziert, sondern vor allem zu 100% Ihrer unverwechselbaren Identität entspricht. Nur dann lohnt sich letztlich auch die Investition, die Ihnen der Schutz einer Marke abverlangt.
Foto: Gerd Altmann (pixabay.com)

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